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Gemäß der Entscheidung des Landes Baden-Württemberg wird der Unterrichtsbetrieb in allen Schulen bis zum Ende der Osterferien (19. April 2020) ausgesetzt.
Gemäß der Entscheidung des Landes Baden-Württemberg wird der Unterrichtsbetrieb in allen Schulen bis zum Ende der Osterferien (19. April 2020) ausgesetzt.
Hier einige Hinweise:
Bei Bedarf - hier ist der Link zur Seite.
Schülerinnen und Schüler haben über den Digitalen Schulhof die Möglichkeit, dieses Material herunterzuladen und zu bearbeiten. Eine Verpflichtung dafür gibt es nicht. Der Digitale Schulhof unterstützt folgende Browser: Firefox, Edge, Chrome, Safari, Opera. Beim Internet-Explorer kommt es zu Problemen. Bitte weichen Sie auf einen aktuellen Browser aus.
Ferner wird die Sektion »Häufige Fragen« auf dieser Website ausgebaut, um mögliche aufkommende Fragen zur Benutzung des Digitalen Schulhofs zu klären. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen und wird nicht ab Dienstag vollständig verfügbar sein, sondern über den gesamten Zeitraum ergänzt. Dazu gehören insbesondere Erklär-Videos zur Benutzung der Kurs-Gruppen im Digitalen Schulhof.
» Häufige Fragen » Frage stellen » Arbeiten in Gruppen für Schüler und Eltern » Neue Blogeinträge schnell finden » Arbeiten in Gruppen für Lehrer
Für die Zeit der Schulschließung bieten wir für Kinder der Klassenstufen 5 bis 6 unter bestimmten Voraussetzungen eine Notfallbetreuung an:
Bitte geben Sie uns Bescheid, wenn Sie eine derartige Betreuung benötigen und in Anspruch nehmen dürfen
Das Sekretariat ist ab 20. April 2020 wieder besetzt. Als Ansprechpartner sind wir dann telefonisch unter 07181 / 602-9302 und per Mail zu erreichen. Schulleitung und Schulverwaltung werden dann wieder vor Ort sein.
Das Kultusministerium hat auf Nachfrage klargestellt, dass keinerlei Veranstaltung für Schülerinnen und Schüler an den Schulen oder im Rahmen schulischer Aktivitäten stattfinden dürfen. Dies bezieht sich auf Kleingruppen, Lerngruppen, Nachschreibearbeiten, Prüfungen usw. jeder Art. Die Kommunikation und Betreuung mit Schülergruppen darf also nicht in Form persönlicher Begegnung erfolgen.
Die einzige Ausnahme besteht in der Notfallbetreuung des genau definierten Personenkreises an den Schulen.
2020_03_13_Schreiben_Ministerin_Eisenmann_Schliessung_Kita_Schulen.pdf - 198,44 KB
2020_03_14_MD_Schreiben_Handlungshinweise_fuer_Schulen.pdf - 175,63 KB
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