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Wer von einem Urlaub aus dem Ausland nach Deutschland zurückkehrt und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne. Auf der Internetseite des Robert Koch-Institut werden die Risikogebiete aufgeführt.
Informationen für Rückkehrer aus dem Ausland
Auf der Internetseite des Robert Koch-Institut werden die Risikogebiete aufgeführt.
Was die Quarantänepflicht für Sie genau bedeutet, regeln die jeweiligen Bundesländer. Informieren Sie sich daher auf der Internetseite des Bundeslandes, in das Sie einreisen oder in dem Sie wohnen, wie die Regelungen konkret gestaltet sind.
Es gibt darüber hinaus Ausnahmen der Quarantänepflicht – zum Beispiel für Durchreisende oder wenn Sie durch ein ärztliches Zeugnis belegen können, dass Sie innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise oder nach der Einreise negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet worden sind.
Zu den Risikogebieten die das Land Baden-Württemberg in seiner aktuellenEinreisequarantäne-
verordnung aufführt, zählen zur Zeit (Stand 04.09.2020) beispielsweise:
Belgien –derzeit gelten als Risikogebiete:
Bulgarien – die folgenden Verwaltungsbezirke („Oblaste“) gelten derzeit als Risikogebiete:
Frankreich – folgende Überseegebiete/Regionen gelten derzeit als Risikogebiete:
Kroatien - die folgenden Gespanschaften gelten derzeit als Risikogebiete:
Niederlande - - die folgenden autonomen Länder gelten derzeit als Risikogebiete:
Rumänien – die folgenden Gebiete („Kreise“) gelten derzeit als Risikogebiete:
Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Alle pandemiebedingten Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes finden Sie in einer Übersicht.
Nochmals:
Nach den derzeitigen Regelungen des Bundesministeriums für Gesundheit sind Personen, die aus dem Ausland einreisen und sich innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise für einen Zeitraum von 14 Tagen in häusliche Quarantäne zu begeben.
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