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Aufhebung der Maskenpflicht in Klassenräumen

  • Freitag, 18. Juni 2021
  • Michael Oelschlegel

Zugehörige Gruppen

  • Corona
  • Schule

Ab kommenden Montag lockert die Landesregierung die Maskenpflicht an den Schulen. Die Maskenpflicht in Klassenzimmern entfällt bei einem Inzidenzwert unter 35, wenn es zwei Wochen lang keine nachgewiesene Infektion an der Schule gab. Diese Bedingung ist am Burg-Gymnasium erfüllt und somit können Schülerinnen und Schüler die Maske ab 21.06. im Unterricht abnehmen.

Aufhebung der Maskenpflicht in Klassenräumen

Folgende Regelungen hat die Landesregierung für kommenden Montag, 21. Juni erlassen:

  • Es besteht keine Maskenpflicht im Freien (mehr), wenn die Inzidenz im Kreis einer Schule unter 50 liegt. (Dies ist im Rems-Murr-Kreis der Fall.)
  • Es besteht keine Maskenpflicht in Unterrichtsräumen (mehr), wenn die Inzidenz im Kreis einer Schule unter 35 liegt und es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen mittels PCR-Test positiv getesteten Fall gegeben hat. (Auch dies ist am BG der Fall.)
  • Die Maskenpflicht außerhalb der Unterrichtsräume eines Schulgebäudes (in den Fluren und der Aula) bleibt unverändert bestehen.
  • Alle anderen Hygienevorschriften für Schulen bleiben unverändert bestehen.
  • Die Testpflicht wird bis zu den Sommerferien bestehen bleiben.

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