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Ab Mittwoch, 17. November gilt in Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe. Für unseren Schulbetrieb bedeutet dies, dass die Maskenpflicht auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen wieder gelten wird.
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das
Kultusministerium informiert über den Eintritt des Landes
Baden-Württemberg in die Alarmstufe, der aufgrund des sehr dynamischen
Infektionsgeschehens nach Einschätzung des Landesgesundheitsamts in den
kommenden Tagen bevorstehen wird:
„Für den Schulbetrieb bedeutet
dies, dass ab dem Eintritt der Alarmstufe die Maskenpflicht in allen
Schulen auch in den Unterrichts- und Betreuungsräumen wieder gelten
wird. Die Regelungen sind Ihnen aus der Zeit vor dem 18. Oktober bereits
vertraut. So
gelten auch weiterhin die Ausnahmen von der Maskenpflicht, die in § 2 Absatz 3 der
CoronaVO Schule genannt sind:
- im Unterricht in Gesang und mit Blasinstrumenten sowie bei entsprechenden
außerunterrichtlichen Angeboten, sofern die Vorgaben des § 4 Absatz 2 eingehalten werden,
- in Zwischen- und Abschlussprüfungen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen
den Personen eingehalten wird,
- bei der Nahrungsaufnahme (Essen und Trinken),
- in den Pausenzeiten außerhalb der Gebäude und
- für Schwangere, die aufgrund Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz im Unterricht
eingesetzt werden oder am Unterricht teilnehmen können, sofern der Abstand von 1,5 Metern zu
allen Personen sicher eingehalten
werden kann.
Weitere Einschränkungen des Schulbetriebs sind
nach der Corona-Verordnung Schule mit dem Eintritt in die Alarmstufe
nicht verbunden. Insbesondere gilt für den Zutritt zur Schule auch
weiterhin die 3G-Regelung, d.h. nicht immunisierte Personen benötigen
als Testnachweis einen negativen Antigen-Schnelltest.
2021-11-10-Schreiben-zum-Eintritt-in-Alarmstufe.pdf - 50,79 KB
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