Startseite / Corona / Digitale Ethik am Burg-Gymnasium
Das Burg-Gymnasium bietet jeder Schülerin, jedem Schüler vielfältige Chancen. Wir möchten das Lernen auf vielfältige Art und Weise fördern und das Leben in einer Gemeinschaft einüben. Daher haben wir auch an jede Schülerin, an jeden Schüler klare Erwartungen:
Interesse am Lernen, Interesse an schulischen Veranstaltungen, Einsatzbereitschaft, entsprechendes Arbeitsverhalten.
Wir möchten die Schüler fördern bei ihrer Entwicklung zur Selbständigkeit und bei der Übernahme von Verantwortung. Notwendig ist einsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten. Nur so kann eine Schulgemeinschaft wachsen.
Wir alle achten die Würde und die Überzeugung jedes Einzelnen, indem wir uns respektvoll, tolerant, rücksichtsvoll und wertschätzend behandeln.
Wir alle lehnen Gewalt und »Hate Speech« in jeder Form als Mittel zur Konfliktlösung ab und setzen dafür auf friedliche und kommunikative Lösungen. Wer Schaden anrichtet, indem er andere beleidigt oder kränkt, muss die entsprechende Verantwortung übernehmen.
Uns ist es als Schule wichtig, dass es in digitalen Unterrichtsphasen mit sehr viel Bildschirmzeit medienfreie Zeiten gibt! Wir unterstützen es sehr, wenn es neben den Fernunterrichtszeiten möglichst viele verbindliche Medienpausen gibt, d.h. zum Beispiel kein Handy während der Mahlzeiten oder im Zimmer während der Hausaufgaben und konzentrierten Lernphasen – und abends ab einer festgelegten Uhrzeit.
Die Erreichbarkeit, d.h. das Abrufen von Nachrichten seitens der Lehrer*innen, ist für die Zeit zwischen Unterrichtsbeginn und 17 Uhr gegeben.
Bleibe im Schulchat genauso höflich wie im (Schul-)Alltag. Grüße freundlich, benutze »bitte« und »danke«, verabschiede dich, wenn du das Gespräch verlässt. Hast du eine Nachricht gelesen, aber weißt noch keine Antwort, gib deinem Gesprächspartner kurz Bescheid.
Sei im Schulchat genauso respektvoll im Umgang miteinander wie persönlich. Geh mit gutem Beispiel voran, lästere nicht und beleidige niemanden. Mobbing hat weder im Alltag noch im Chat etwas verloren. Benimmt sich jemand daneben, feuere ihn nicht noch weiter an. Setze dich bei Missverständnissen dafür ein, dass diese schnell und freundlich behoben werden.
Zerstückelte Worte, abgerissene Sätze und pures Durcheinander kann und will niemand lesen. Schreibst du z. B. in Großbuchstaben oder mit vielen Ausrufezeichen, wird das als aggressiv und als Schreien gedeutet. Achte auch auf korrekte Groß- und Kleinschreibung sowie Kommasetzung in deinen Nachrichten. Bitte achte auch darauf, dass die angehängten Textdokumente bzw. Bilder gut les- bzw. sichtbar sind.
Das Geschriebene kann nicht mit Mimik, Gestik oder einer bestimmten Tonlage verbunden werden. Daher funktioniert Ironie in den seltensten Fällen. Und auch beim Humor solltest du vorsichtig sein, denn jede Person hat einen anderen.
Du bekommst eine Nachricht, über die du dich eventuell ärgerst oder über die du nachdenken musst? Schreibe sofort eine Antwort, aber sende diese nicht ab. Denk in Ruhe über deine Antwort nach. Und dann schreibe deine Antwort noch einmal. Niemand nimmt es dir übel, auf eine gute Antwort auch mal einen Moment zu warten.
Achte auf die Bildrechte! Verwende nur Bilder, bei denen klar ist, dass du auch das Recht hast, diese zu verwenden – Stichwort Urheberrecht! Spamme die Chats nicht mit GIFs, »lustigen« Sprüchen, Kettenbriefen oder gar schadhaften Links zu.
Mach den Test: Würdest du das, was du gerade hochladen möchtest, jedem im Unterricht zeigen? Wenn ja, dann kann es auch in den Chat. Bedränge niemanden, dir persönliche Informationen oder Kontaktdaten, auch nicht von anderen Personen, zu geben. Diese Informationen sind privat und weder für das Internet geeignet noch gedacht.
Eine Videokonferenz ist dem Unterricht gleichzusetzen, d.h. wir begegnen uns hier wie in der Schule mit Respekt und Höflichkeit, lassen einander ausreden und, wenn wir jemanden ansprechen wollen, nennen wir ihn bzw. sie beim Namen.
Alle Beteiligten freuen sich, wenn ein pünktlicher Beginn der Videokonferenz ermöglicht wird.
Wir achten darauf, was wir von unserer Umgebung preisgeben wollen und informieren ggf. unsere Familie, damit wir nicht gestört werden. Essen und Trinken während einer Videokonferenz sind unpassend und störend. Wer nicht spricht, schaltet sein Mikrofon stumm, um Störungen zu vermeiden.
Wer etwas sagen möchte, nutzt das Melden per Handzeichen. Die Nutzung der Kamera ist freiwillig. Es kann hilfreich sein sich zu sehen, weil Gestik und Mimik eines Menschen uns Rückmeldung geben. Wenn die Übertragungsqualität schlecht ist, ist es jedoch ratsam, die Kamera auszuschalten oder die Videoqualität zu reduzieren. Wer sich nicht per Bild zeigen möchte oder kann, reagiert auf Fragen per Mikrofon oder Chat, damit der/die Fragende eine Rückmeldung erhält.
Es ist normal, dass sich Schüler*innen gerne mit ihren Klassenkamerad*innen auch über den Unterricht hinaus austauschen. Das unterrichtsfremde Chatten neben einer Videokonferenz ist allerdings nicht nur unhöflich, es muss während des Unterrichts auch unterbleiben.
ACHTUNG! Bei Videokonferenzen gilt wie immer das Recht am eigenen Bild. Deshalb ist es verboten, während der Videokonferenzen Screenshots, Fotos oder Videos aufzunehmen. Ebenso ist es unzulässig, Tonaufnahmen der Beteiligten anzufertigen. Auch Neuvertonungen oder das Onlinestellen manipulierter Unterrichtsfilme sind verboten.
ACHTUNG! An Audio- oder Videokonferenzen der Klasse darf aus Datenschutzgründen niemand außer den Schüler*innen und der Lehrkraft teilnehmen – auch keine Eltern oder Geschwister. (s. hierzu die beigefügte Information des Landeselternbeirates)
Technische Untertützung ist für kurze Zeit natürlich gestattet. Die übrigen Teilnehmer müssen aber über die Anwesenheit der zusätzlichen Person informiert werden und diese Person muss den Unterricht nach Beseitigung der technischen Probleme wieder verlassen.
Schule im Blickpunkt wird vom Landeseltenbeirat publiziert. Die genannte Ausgabe kann hier vollständig eingesehen werden:
https://leb-bw.de/infos-downloads/schule-im-blickpunkt/sib,-schuljahr-2019-20,-nr-5,-mai-2020
Zugriff vom 30. NOV 2020 um 10:30
Mein Sohn hat mir gesagt, ich dürfe beim Video-Unterricht nicht zuschauen. Da gelte der »Datenschutz«. Warum soll ich als Mutter nicht sehen, was im Unterricht passiert, egal ob das im Klassenzimmer geschieht oder per Video-Unterricht auf dem Laptop in unserem Wohn- oder Kinderzimmer?
Beim Normal-Unterricht ist das anders: Die
Schule ist ein »Schonraum«, in dem die Schüler*innen sich ausprobieren,
wo sie Fehler machen dürfen (um daraus zu lernen), wo sie ihre noch
ungefestigte und ungelenke Meinung sagen dürfen, wo sie ihre Stärken
zeigen können, aber ihre Schwächen nicht unbedingt verbergen müssen.
Wenn Dritte bei diesem Entwicklungsvorgang zuschauen dürfen, dann
verändert sich automatisch das Verhalten der Lehrenden und der
Lernenden, dann wird aus Unterricht eine »Show«. Vor allem aber: Dann
kommen die Aufschneider und Lärmer groß raus, aber die Schüchternen und
Schwachen halten den Mund und ziehen sich zurück. Denn sie fürchten,
bloßgestellt zu werden. Hier wird überaus deutlich, dass »Datenschutz«
nicht bedeutet, Zahlen und Worte zu verbergen, sondern dass die
persönlichen Merkmale von Personen, ihre intimen und heiklen Äußerungen
oder Geheimnisse, ihre Fehler, ihre Schwächen oder Gebrechen davor
bewahrt werden, in die Öffentlichkeit zu gelangen. Es darf nicht sein,
dass Fremde (und seien es die Eltern des Schulfreundes) mitbekommen, wie
mein Kind sich im Unterricht verhält, dass es nicht so flott und klug
ist wie die anderen.
Die Corona-Pandemie hat zu außerordentlichen
Veränderungen des Unterrichts geführt: Ein Teil des
Unterrichtsgeschehens wird in die häusliche Umgebung verlagert. Damit
werden die Eltern nicht nur in weitaus stärkerem Maße als bisher zu
Hilfs-Lehrkräften, sondern sie sind automatisch näher dran an diesem
Teil des Unterrichtsgeschehens. Solange das im abgeschlossenen Dreieck
»Kind-Lehrkraft-Eltern« geschieht, ist das zwar auch nicht so einfach:
Viele Kinder berichten, dass ihre Eltern beim »Homeschooling« strenger
und weniger nachsichtig sind als die Lehrkraft, aber manche Eltern
merken beim Selbermachen auch, wie schwierig qualifizierter Unterricht
ist und dass man das nicht so einfach aus dem Ärmel schütteln kann.
Höchst
problematisch wird es jedoch, wenn Eltern oder gar andere Dritte einen
Videounterricht anschauen/mithören dürfen, bei dem nicht nur und allein
ihr eigenes Kind beteiligt ist, sondern auch andere Kinder. Hier gibt es
nur eine Antwort: Nein! Die Verhältnisse des »analogen« Klassenzimmers
sind voll auf eine Unterrichts-Videokonferenz zu übertragen. So wie die
Schule ein geschützter Raum ist, in den Eltern oder Dritte nicht einfach
reingehen dürfen und so wie Schüler*innen im »analogen« Klassenzimmer
keinen Mitschnitt auf dem Handy machen dürfen, so ist auch beim
Videounterricht das Mitsehen oder die Aufnahme auf dem Smartphone (oder
gar die Veröffentlichung per Youtube usw.) ein absolutes Tabu. Das ist
verboten, basta!
Das ist die klare und eindeutige Rechtslage.
Nur: Wer weiß das schon?!? Eigentlich dürften das Kultusministerium oder
die einzelne Schule hiermit gar nicht beginnen, ohne hierfür eine
verbindliche »Nutzungsordnung« zu erlassen, die von den Beteiligten zu
beachten ist und die alle vorher unterschreiben müssen. Aber auch wenn
Not kein Gebot kennt und man einfach mal mit dem Videounterricht
anfangen musste, damit die Schüler*innen nicht monatelang ohne Kontakt
mit der Schule blieben, so ist doch nachdrücklich einzufordern, dass
sich jetzt alle an dieses Gebot des »Datenschutzes« halten, der nicht
Daten schützt, sondern junge Menschen und den »Schonraum Schule«.
Organisation der
Vereinten Nationen
für Bildung, Wirtschaft
und Kultur
Burg-Gymnasium
Schorndorf
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UNESCO-Projektschulen
Jugendbegleiterschule Baden-Württemberg
Das BG ist Mitmacher bei Fairtradestadt Schorndorf
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MINT-freundliche Schule
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