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  • Schulordnung

    Vorbemerkung

    •    Im Burg-Gymnasium treffen täglich viele Menschen zusammen. Deshalb wollen wir, dass sich entsprechend unserem Leitbild alle wohlfühlen können, ein ungestörter Umgang miteinander möglich ist, alle ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können und eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens und der Rücksichtnahme herrscht.
    •    Den Rahmen hierfür sollen die folgenden Regeln der Schul- und Hausordnung schaffen.

    1.    Schulbereich

    •    Der Schulbereich umfasst alle Schulgebäude und die Schulhöfe rund um das Burg-Gymnasium (einschließlich des Gehweges „Hinter der Burg“).
    •    Dieser Schulbereich darf von Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 5-10 während der Unterrichtszeit nicht verlassen werden.
    •    Schulfremde dürfen sich während der Unterrichts- und Pausenzeiten nur mit Genehmigung der Schulleitung in den Schulgebäuden aufhalten.

    2. Allgemeine Grundsätze

    •    Für die allgemeine Ordnung und Sauberkeit im Schulbereich ist die gesamte Schulgemeinschaft verantwortlich. Jeder trägt die Verpflichtung, Müll zu vermeiden und mit den Einrichtungen und den Geräten der Schule pfleglich und achtsam umzugehen. Bei Beschädigungen haftet der Verursacher. (Vandalismus wird zur Anzeige gebracht!)
    •    Rauchen (auch von E-Zigaretten) ist laut Schulgesetz verboten. Damit gilt ein absolutes Rauchverbot auf dem Schulgelände. Grundsätzlich gilt auch ein striktes Alkoholverbot auf dem Schulgelände.

    3. Öffnungszeiten

    • Ab 7.00 Uhr ist der Westeingang (Zugang Aufenthaltsraum) geöffnet. Das gesamte Schulhaus wird um 7.30 Uhr geöffnet. Der Schulbetrieb endet um 18.00 Uhr.

    4. Raumkonzept

    Erweiterungsbau:
    •    Die Unterrichtsräume für die J1 und J2 befinden sich im OG II des Erweiterungsbaus. Diese Räume besitzen die identische Medienausstattung wie die Räume des Hauptgebäudes.
    •    Für die Kursstufe steht als Aufenthaltsraum der Raum E2.12 und als Stillarbeitsraum der Raum E2.11 zur Verfügung.
    •    Der Raum E1.09 ist der Ruheraum für die Lehrkräfte.
    Hauptgebäude:
    •    Der Raum 1.15 (ohne Mediennutzung) steht den Klassen 10 und der Kursstufe als Arbeits- und Aufenthaltsraum zur Verfügung.
    •    Aufenthaltsraum für die Klassen 5-9 ist der Raum 1.16
    •    Der Ganztagesbetrieb findet in den Räumen 1.06 und 1.13 statt. Außerhalb der Ganztagesbetreuung wird der Raum 1.06 auch als SMV-Raum und Schülerbibliothek genutzt.


    5. Verhalten im Schulhaus

    •    Auf den Gängen und Treppen beim Gang in die Pause oder bei Klassenraumwechsel bitte rechts gehen! Die Treppen nicht blockieren! Nicht rennen!
    •    Fachräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden.
    •    Wenn die Lehrkraft fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen ist, melden die Klassensprecher dies auf dem Sekretariat.
    •    In den Klassenzimmern und Fachräumen ist jede Klasse für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich. Tische und Stühle dürfen nicht entfernt werden und müssen in der vorgefundenen Ordnung verlassen werden.
    •    Die Klassenordner sorgen für Sauberkeit der Tafel und des Raumes an jedem Stundenende.
    •    Am Unterrichtsende löschen die Ordner das Licht und schließen die Fenster.
    •    Die Verwendung digitaler Endgeräte jeder Art ist von 7.40 – 12.55 Uhr auf dem gesamten Schulgelände verboten. In den Schulgebäuden gilt ein grundsätzliches Nutzungsverbot. Ausnahmen gelten für die J1 und J2 in den Aufenthaltsräumen des OG II im Erweiterungsbau. Bei Verstoß gegen die Regel wird das digitale Endgerät auf dem Sekretariat bis Unterrichtsende verwahrt. Bei Folgeverstoß werden die Eltern durch den Schulleiter kontaktiert.
    •    Fotografieren sowie Ton- und Videoaufnahmen sind während der gesamten Schulzeit auf dem Schulgelände nicht zulässig.
    •    Störende und gefährliche Gegenstände (bspw. Messer, Roller, Feuerzeuge, Pfefferspray, etc. ...) dürfen nicht mitgebracht bzw. verwendet werden. Im Zweifelsfall entscheidet die Lehrkraft, was störend ist.
    •    In allen Schulgebäuden gilt ein absolutes Kaugummiverbot.

    6. Pausen

    •    In den großen Pausen und in der Mittagspause müssen alle Schülerinnen und Schüler die Unterrichtsräume verlassen. Die Klassen- und Fachräume müssen vor den Pausen und nach dem Vor- und Nachmittagsunterricht von den Lehrkräften abgeschlossen werden.
    •    In den großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 – 10 grundsätzlich zur Erholung im Freien (Pausenbereich) auf.
    •    SuS der J1und J2 dürfen sich in den Pausen zusätzlich in den Aufenthaltsräumen des OG II (EWB) aufhalten.
    •    Die Kursstufe ist für die Sauberkeit und Ordnung in ihren Räumlichkeiten selbst verantwortlich.
    •    Die Fünf-Minuten-Pausen sind Bewegungspausen, sie dienen der Erholung, dem Wechsel des Klassenraumes und der Vorbereitung auf die nächste Stunde. Zwischen der 3. und 4. Stunde findet keine Pause statt.
    •    Die Klassen 5-10 stellen einen Ordnungsdienst (In der Regel 1-2 Wochen pro Klasse und Schuljahr). Ca. 6 Schülerinnen und Schüler sollen dabei am Ende der Pausen die Außenbereiche, die Aula und Mensa von Unrat befreien.

    7. Unterrichtsversäumnisse

    •    Kann eine Schülerin / ein Schüler aus unvorhersehbaren Gründen, z.B. wegen Krankheit, die Schule nicht besuchen, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diese selbst, die Schule unverzüglich informieren. Zusätzlich muss spätestens am dritten Tag nach der fernmündlichen Entschuldigung eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
    •    Treten durch auffällig häufiges Fehlen Zweifel am Gesundheitszustand einer Schülerin / eines Schülers auf, so kann der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
    •    Muss sich eine Schülerin / ein Schüler während des Unterrichts abmelden, lässt sie / er die Fachlehrerin bzw.
    den Fachlehrer einen Laufzettel unterschreiben. Dieser wird wie eine Entschuldigung behandelt und der Schule wieder vorgelegt.

    8. Beurlaubung und Unterrichtsbefreiung

    •    Der Schulbesuch ist gesetzlich vorgeschrieben. Beurlaubungen, auch vorher bekannte Termine für Arztbesuche, Führerscheinprüfungen usw., sind also nur in Ausnahmefällen möglich und spätestens am Vortag schriftlich zu beantragen:
    •    bei Fachlehrerinnen und –lehrern für eine Unterrichtsstunde,
    •    bei Klassenlehrerinnen und –lehrern und Tutorinnen oder Tutoren für bis zu zwei aufeinanderfolgende Unterrichtstage,
    •    beim Schulleiter für mehr als zwei Tage.
    •    Ferienverlängernde Beurlaubungen sind in der Regel nicht möglich.

    9. Haftung für Wertsachen der Schülerinnen und Schüler

    •    Das Mitbringen von Gegenständen der SuS zum Schulbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
    •    Für abhanden gekommene oder zerstörte Wertsachen und Gegenstände, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch dienen oder für den Unterricht benötigt werden (z.B. Schmuck, elektronische Geräte usw.), wird von der Schule i.d.R. kein Ersatz geleistet.
    •    Insbesondere an Tagen, an denen die Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können bzw. die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt.
    •    Für dennoch mitgeführte Gegenstände gilt in Bezug auf das Fach Sport Folgendes:
    •    Die SuS müssen zu Beginn des Sportunterrichts die mitgeführten Wertsachen, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch bzw. Unterricht dienen, in ein von der Schule bereitgehaltenes Behältnis ablegen.
    •    Dieses Behältnis wird in der Turnhalle bzw. auf der Sportanlage so platziert, dass die SuS es während des Unterrichts im Auge behalten können.
    •    Die SuS sind allein für die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände verantwortlich. Die Lehrkräfte übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht.
    •    Die vorgenannten Regelungen gelten für alle Klassenstufen.

10. Verhalten bei Unfällen und im Brandfall    

Unfälle müssen sofort im Sekretariat gemeldet werden, falls dort niemand erreichbar ist, bei jeder Lehrerin / jedem Lehrer oder dem Hausmeister.
•    Bei Brandalarm (Sirene mit Brandansage): Ruhe bewahren, Fenster schließen, gemeinsam das
Klassenzimmer auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg (Fluchtwegschilder) verlassen und ohne Hast den für das Zimmer vorgeschriebenen Sammelplatz aufsuchen.
•    Bei Amokalarm (Sirene mit Amokansage): Ruhe bewahren und den Anweisungen der Lehrkräfte / der Einsatzleitung Folge leisten.


Diese Schulordnung tritt am 9. September 2024 in Kraft
gez. Vornhusen, Schulleiter

neue Schul- und Hausordnung ab 09/2024

Schul-_und_Hausordnung_Stand_09-2024.pdf - 137,02 KB

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